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Wussten Sie schon …
… dass Hauseigentümer, die ihr Gebäude mit Gas beheizen, gesetzlich verpflichtet sind, die Gasinstallation einmal jährlich zu überprüfen?

Für die jährliche Prüfung der Gasleitungen ist keine Fachkunde und kein Werkzeug erforderlich. Mit einer Checkliste kann jeder Eigentümer die Prüfung selbst vornehmen oder aber einen Fachbetrieb damit beauftragen. Der Fachbetrieb dokumentiert den Umfang der Prüfung, erstellt ein Prüfprotokoll zum Nachweis der Erfüllung der Prüfpflicht und gibt eine Beurteilung über den Gesamtzustand der Anlage ab. Im Zweifelsfall kann der Fachmann mit Hilfe modernster Messtechnik auch geringe Undichtigkeiten in der Gasleitung feststellen und abdichten. Auf Wunsch kann der jährliche Gas-Check auch in Ihren Wartungsvertrag eingebunden werden.

… dass die Hersteller moderner Heizkessel in der Regel die Befüllung der Heizungsanlage mit behandeltem Wasser vorschreiben?

Der Fortschritt in der Heizungstechnik hat gravierende Veränderungen mit sich gebracht. Kleinere Rohrquerschnitte, höhere Heizflächenbelastungen und unterschiedliche Materialien in Heizungsanlagen sind nur einige Punkte, die an das Heizungswasser höhere Anforderungen stellen. Die Qualität des Heizungswassers beeinflusst die Lebensdauer der Komponenten einer modernen Heizungsanlage erheblich. Moderne Heizsysteme sind auf Energieeffizienz getrimmt. Kompakte Wärmetauscher bewirken, dass sich durch höhere Oberflächentemperaturen schneller Kalkablagerungen bilden können. Werkstoffe wie Aluminium oder Edelstahl reagieren darüber hinaus empfindlich auf Sulfate oder Chloride. Die Verwendung von vollentsalztem Wasser verhindert, dass dadurch Schäden an der Heizungsanlage entstehen. Übrigens: Das Befüllen einer Heizungsanlage ohne Systemtrenner ist nicht mehr zulässig.